WWF zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz: Bundesregierung muss wirksame Naturschutz-Kriterien verankern

1. September 2020 | Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Umweltministerin kündigt ökologische Kriterien für die Wasserkraft an – Neue Kraftwerke in Schutzgebieten sowie in den letzten unberührten Fluss-Landschaften müssen tabu sein – Modernisierung vor Neubau

Wien, am 1. September 2020. Laut einer aktuellen Ankündigung von Umweltministerin Leonore Gewessler soll das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) mehrere ökologische Kriterien enthalten, um Wasserkraft naturverträglich auszubauen. „Das ist dringend notwendig. Unsere Flüsse sind die am stärksten vom Artensterben betroffenen Lebensräume. Nur noch 15 Prozent sind ökologisch intakt. Der extrem hohe Ausbaugrad der Wasserkraft ist dafür einer […]

Wien, am 1. September 2020. Laut einer aktuellen Ankündigung von Umweltministerin Leonore Gewessler soll das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) mehrere ökologische Kriterien enthalten, um Wasserkraft naturverträglich auszubauen. „Das ist dringend notwendig. Unsere Flüsse sind die am stärksten vom Artensterben betroffenen Lebensräume. Nur noch 15 Prozent sind ökologisch intakt. Der extrem hohe Ausbaugrad der Wasserkraft ist dafür einer der Hauptfaktoren“, sagt Bettina Urbanek von der Umweltschutzorganisation WWF Österreich. Konkret müsse daher mit klaren Kriterien sichergestellt werden, dass es keine neuen finanziellen Anreize für den Kraftwerksbau in Schutzgebieten (wie Nationalparks, Naturschutzgebiete, Ruhegebiete und Natura-2000-Gebiete) sowie für die Verbauung der letzten ökologisch intakten Flussstrecken gibt. “Gerade in der Klimakrise brauchen wir intakte Flüsse als Schutzschilder gegen Dürreperioden, Überhitzung und Artensterben. Daher muss die Bundesregierung sicherstellen, dass der notwendige Ökostrom-Ausbau konsequent naturverträglich erfolgt“, fordert die Gewässerschutzexpertin.

Der WWF Österreich ist für eine grundlegende Reform des bisherigen Fördersystems. „80 Prozent der Wasserkraftanlagen verfehlen die geltenden ökologischen Mindestanforderungen. Daher müssen sinnvolle Modernisierungen vor Neubauten kommen, während zugleich nutzlos gewordene Barrieren in den Flüssen konsequent abgebaut werden. Ansonsten wird Österreich auch die EU-Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie krachend verfehlen“, warnt Bettina Urbanek.

Nicht mehr extra subventioniert werden, dürfen zudem jene Kleinstwasserkraftwerke (mit einer Leistung unter 1 MW), die für sehr wenig Energie sehr viel Natur zerstören und daher auch für das Klima nur wenig bringen. „Österreich hat einen viel zu hohen Energieverbrauch. Deshalb reicht es nicht aus, nur auf Ausbau zu setzen. Vielmehr müssen wir massiv Energie sparen und das Steuersystem komplett ökologisieren, um die Abhängigkeit von Öl und Gas rasch und effizient zu verringern“, argumentiert Bettina Urbanek vom WWF Österreich.

Appell für lebendige und klimafitte Flüsse

„Für lebendige und klimafitte Flüsse, gegen subventionierte Naturzerstörung“: Unter diesem Motto warnt eine Allianz aus 40 Umweltorganisationen Vertreter*innen aus der Wissenschaft und Zivilgesellschaft vor einem ungezügelten Ausbau der Wasserkraft auf Kosten der Allgemeinheit. Ihr Appell für einen naturverträglichen Ökostrom-Ausbau ist online unter diesem Link abrufbar: https://tinyurl.com/y4rxsjgz

Rückfragehinweis:

WWF Österreich
Mag. Volker Hollenstein
Leitung Politik und Kommunikation
volker.hollenstein@wwf.at
+43 664 501 31 58

Rückfragen

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.