Zersiedelung und Straßenbau zerstören den Lebensraum von Hasen und anderen Wildtieren – VCÖ und WWF fordern Reduktion des Bodenverbrauchs und ein Ende der Zersiedelung
EU bemängelt Gewässerchaos in Österreich

Wien, am 11. Dezember 2009 – Die EU-Kommission äußert sich kritisch zum Entwurf des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplans (NGP), der für die Zukunft des Österreichischen Wasserschatzes sorgen soll. In einem aktuellen Brief drückt die Kommission ihre Sorge über eine nicht erkennbare Strategie für den Ausbau der
Wasserkraft aus. Dies führt zu Wildwuchs in der Kraftwerksplanung. Weiters kommt Österreich der internationalen Empfehlung nach Ausweisung von NO-GO-Areas für Wasserkraftwerke nicht nach. Das Chaos wurde in der jüngsten Landeshauptleutekonferenz im Burgenland perfekt, als die Landeshauptleute den von Land und Bund ausgearbeiteten NGP-Vorschlag selbst nicht akzeptiert haben. “Diesem kopf- und planlosen Ausbauwahn ist es zu schulden, dass sogar Kraftwerke in strengen Schutzgebieten projektiert werden, wie etwa am Tiroler Inn oder an der Mur“ kritisiert Nicole Schreyer vom WWF.
Die EU-Kommission bemängelt, dass von Projekt zu Projekt geplant und im Einzelfall entschieden werde, was zu Rechtstreitigkeiten und Rechtsunsicherheiten führe. “Da wird um viel Steuergeld jahrelang an diesem Instrument geplant und gearbeitet um danach festzustellen, dass die Verantwortlichen anscheinend weder miteinander gesprochen noch den Entwurf des NGP gelesen haben“, so Schreyer empört.
Die EU-Kommission kritisiert weiters, dass man bereits 2006 auf zwei Punkte hingewiesen habe, die im vorliegenden NGP-Entwurf nicht erfüllt sind: Effizienzsteigerung von bestehenden Kraftwerksanlagen und die Anwendung eines Mechanismus, der es im Vorfeld der Planungen möglich macht, NO-GO-Areas für die Wasserkraft auszuweisen. Bundesminister Berlakovich hat die Ausweisung solcher NO-GO-Areas bislang immer abgelehnt. „Die Planungen sind also nicht nur orientierungslos und erfolgen ohne strategischen Zugang, sondern sie verstoßen auch gegen EU-Richtlinien“, schlussfolgert Schreyer.
Der aktuelle Entwurf des NGP regelt die Nutzung und Verbesserung aller Flüsse, Seen und Feuchtgebiete Österreichs nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Im Fokus liegen in der ersten Phase vor allem die größeren Flüsse und deren Einzugsgebiete. Seit Vorliegen des Entwurfes im April 2009 gingen 376 öffentliche Stellungnahmen ein. Nach dem Einarbeiten dieser Einwände soll mit Jahresende die endgültige Fassung vorliegen.
Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01 488 17 250
Nicole Schreyer, Leiterin des WWF-Alpenprogramms, Tel. Tel. 01 488 17 25
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