Gelsenprojekt Marchauen: Umweltanwaltschaft leitet Prüfung ein

7. Juli 2011 | Presse-Aussendung

Wien, Marchegg, am 7. Juli 2011 – Seit dem heurigen Frühjahr läuft in den March-Thaya-Auen ein großflächiges Projekt, um die Belastung der Anrainer durch Gelsen zu reduzieren. Am 7. Juni hat der niederösterreichische Umweltanwalt Professor Rossmann, eine Prüfung dieses Gelsenprojekts beantragt. Dem Vernehmen nach hat der Regionalverband March-Thaya-Auen als Projektbetreiber die behördlichen Auflagen nicht eingehalten, […]

Wien, Marchegg, am 7. Juli 2011 – Seit dem heurigen Frühjahr läuft in den March-Thaya-Auen ein großflächiges Projekt, um die Belastung der Anrainer durch Gelsen zu reduzieren.
Am 7. Juni hat der niederösterreichische Umweltanwalt Professor Rossmann, eine Prüfung dieses Gelsenprojekts beantragt. Dem Vernehmen nach hat der Regionalverband March-Thaya-Auen als Projektbetreiber die behördlichen Auflagen nicht eingehalten, und muss nun die Naturverträglichkeit mit einem entsprechenden Projektkonzept nachweisen.
Für den WWF steht außer Frage, dass man im Siedlungsbereich entsprechende Maßnahmen ergreifen könne, niemals jedoch dürfen Umweltgifte ohne genaue Planung und ohne entsprechende Sicherheitsvorkehrungen flächendeckend ausgebracht werden. „Den Vorwurf des Regionalverbands, dass der WWF das Projekt zu Fall bringen will, weisen wir entschieden zurück“ stellt Gerhard Egger, WWF-Projektleiter March-Thaya-Auen, klar. „Wir lassen uns die offensichtlichen Fehler der Betreiber und der Behörde nicht in die Schuhe schieben.“

Einem Schreiben der niederösterreichischen Umweltanwaltschaft zu Folge, muss das Projekt zur Gelsenregulierung jetzt naturschutzrechtlich geprüft werden. Die zuständige Landesbehörde hätte bereits 2009 prüfen müssen, was jedoch verabsäumt wurde.

Niederösterreichisches Naturschutzgesetz: Projekt muss genehmigt werden

Die Rechtslage ist für derartige Vorhaben und Projekte eindeutig. Selbst für eine einfache Vogel- oder Amphibienzählung, oder für die Befischung seltener Fischarten muss eine naturschutzrechtliche Genehmigung vorliegen „Uns ist unverständlich, dass die Behörde gerade bei einem potentiell gefährlichen Großvorhaben mit Umweltgiften wie diesem, keine Prüfung durchgeführt hat, obwohl das rechtlich erforderlich ist“, sagt Egger vom WWF. „Auch den Gemeinden und den Anrainern sollte es doch wichtig sein, dass man hier mit größtmöglicher Vorsicht handelt.“

Einsatz von Umweltgiften kann das ganze Ökosystem verändern
Die Hauptkritikpunkte des WWF am laufenden Projekt liegen vor allem im sorglosen und schlecht durchdachten großflächigen Einsatz des Umweltgiftes BTI. „Wie bei jedem Einsatz von Giftstoffen ist Umsicht und sparsame Dosierung dringend angeraten“, erklärt Egger. Bei falscher Dosierung kann die Substanz beim Menschen Allergien auslösen, sensible Amphibien- und Fischarten beeinträchtigen, und zudem die Fressfeinde der Gelsen schädigen. „Man darf nicht vergessen, dass auch Fische, Amphibien, Urzeitkrebse, Fledermäuse und Schwalben, die sich von Insekten wie den Gelsen ernähren, durch das Gift dezimiert werden können“, erinnert Egger. „Bei einem schlecht geplanten Einsatz kann der Schuss nach hinten losgehen und wir haben in Zukunft noch mehr Gelsen!“

WWF fordert Aussetzen des großflächigen Gifteinsatzes, bis Prüfung vorliegt

Für den WWF liegt der Ball nun klar beim Regionalverband, der das Projekt entsprechend genehmigungsfähig zu planen und sich an die Vereinbarungen zu halten hat. „Die Landesbehörden müssen das 400.000 Euro-Projekt umgehend prüfen“, fordert Egger. Bis das Ergebnis vorliegt sollte keine großflächige Ausbringung erfolgen, so der WWF.

Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at

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