EU-Kommission sagt Nein zu Kraftwerk Schwarze Sulm

12. April 2013 | Presse-Aussendung

Wien/Graz, 12. April 2013 – Ein Machtwort der Europäischen Kommission sorgt nun für klare Verhältnisse im endlosen Streit um den Schutz der Schwarzen Sulm. In einem Mahnschreiben an die Republik Österreich stellt die Kommission unmissverständlich klar, dass ein Kraftwerk im Natura 2000-Gebiet an der Sulm, nicht mit den europäischen Gesetzen vereinbar ist. "Im Falle einer […]

Wien/Graz, 12. April 2013 – Ein Machtwort der Europäischen Kommission sorgt nun für klare Verhältnisse im endlosen Streit um den Schutz der Schwarzen Sulm. In einem Mahnschreiben an die Republik Österreich stellt die Kommission unmissverständlich klar, dass ein Kraftwerk im Natura 2000-Gebiet an der Sulm, nicht mit den europäischen Gesetzen vereinbar ist. "Im Falle einer Genehmigung, verstößt das Land Steiermark gegen den EU-Vertrag. Die Republik Österreich müsste somit mit einer Klage beim Europäischen Gerichtshof rechnen", erklärt Christoph Walder, Flussexperte des WWF.

Der WWF appelliert daher an den steirischen Landeshauptmann Voves, die Interessen des europäischen Umweltschutzes vehement zu vertreten und dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen. "Das Land Steiermark hat hier nichts mehr zu gewinnen", unterstreicht Walder. "Nun ist es amtlich, was für uns Naturschützer immer klar war, nämlich, dass ein
Kraftwerk an der Sulm einfach nicht machbar ist."

Die Schwarze Sulm gehört zu den letzten knapp sechs Prozent Flussstrecken in Österreich, die ökologisch noch völlig intakt sind und deshalb von Lebensministerium und WWF als unantastbares Flussheiligtum ausgewiesen wurden. Weil es nur noch verschwindend wenige solcher Flüsse gibt, haben hier Schutzinteressen vor allen Nutzungsinteressen klar Priorität. Das müsse den Projektwerbern von Seiten des Landes Steiermark klar gemacht werden, so der WWF.

Nur ein Formalfehler des Wasserrechtsgesetzes hatte dazu geführt, dass die Diskussion über den Kraftwerksbau im Frühjahr 2012 wieder aufgeflammt, und für den Kraftwerkswerber ein "Schlupfloch" mit der Aussicht auf Erfolg entstanden ist. Der positive Wasserrechts-Bescheid des Landes Steiermark war ja zuvor von Umweltminister Nikolaus Berlakovich revidiert worden.

Derzeit prüft das Land die Causa auf Weisung des Bundes nochmals. "Das Land Steiermark soll Kraftwerke unterstützen, die mit internationalem Recht vereinbar sind, aber nicht sinnlos Flussnatur zerstören", bekräftigt Walder. Ein Kraftwerk Schwarze Sulm leistet keinen relevanten Beitrag zur europäischen Energiewende, verstößt aber klar gegen europäische Umweltrichtlinien wie die Wasserrahmenrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitatrichtlinie.

Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 01/488 17-250

Rückfragen

Hinweis: Dieser Inhalt wurde zuletzt vor mehr als einem Jahr aktualisiert. Zahlen und Fakten könnten daher nicht mehr aktuell sein. Bitte benutzen Sie die Globale Suche um aktuellere Inhalte zum Thema auf wwf.at zu finden.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

WWF-News per E-Mail

Im WWF-Newsletter informieren wir Sie laufend über aktuelle Projekte und Erfolge: Hier bestellen!

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.