Tirol: Landeshauptmann Platter überschreitet seine Kompetenzen

20. April 2017 | Presse-Aussendung

Innsbruck, 20. April 2017 – Für den WWF ist klar: Landeshauptmann Platter zielt mit seiner Kritik an den Verwaltungsgerichten darauf ab, das umstrittene Kraftwerksprojekt Kühtai/Sellrain-Silz auf Biegen und Brechen durchsetzen. „Nachdem eigens geänderte Gesetze für eine Genehmigung nicht ausreichen könnten, nimmt Platter jetzt sogar die Gerichte ins Visier“, empört sich Christoph Walder, Leiter des WWF […]

Innsbruck, 20. April 2017 – Für den WWF ist klar: Landeshauptmann Platter zielt mit seiner Kritik an den Verwaltungsgerichten darauf ab, das umstrittene Kraftwerksprojekt Kühtai/Sellrain-Silz auf Biegen und Brechen durchsetzen. „Nachdem eigens geänderte Gesetze für eine Genehmigung nicht ausreichen könnten, nimmt Platter jetzt sogar die Gerichte ins Visier“, empört sich Christoph Walder, Leiter des WWF Tirol.

So habe das Land Tirol – mit Unterstützung der Grünen – schon im Vorfeld das ehrwürdige Tiroler Naturschutzgesetz so demoliert, dass das Kraftwerk Kühtai/Sellrain-Silz überhaupt erst möglich wurde. Parallel dazu wurde auf Bundesebene auch das Wasserrechtsgesetz zu Gunsten der TIWAG verbogen.

Nun verlange LH Platter offenbar auch noch von den Gerichten, dass sie ihre Rechtsprechung seinen Wünschen – und denen der TIWAG – anpassen. Für Walder ist das „eine unerhörte Einmischung der Regierung in die anderen Gewalten des Staates. Offenbar hat sich die Gesetzgebung in Land und Bund vom Landeshauptmann am Nasenring herumführen lassen. Und weil das immer noch nicht ausreichen könnte, will Platter jetzt auch noch die Gerichte entmachten.“

„Bessere Projekte planen statt auf Gerichte zu schimpfen“
Der WWF fordert LH Platter auf, europäische Regeln endlich einzuhalten, statt den Umweltschutz zu schwächen. „Im Rahmen der Verhandlung über Sellrain-Silz am Bundesverwaltungsgericht wurde klar, dass das TIWAG-Projekt nicht einfach durchgewinkt werden kann. Da kann man nicht auf die Gerichte schimpfen, sondern muss eben bessere Projekte ausarbeiten“, so Walder. Der WWF habe immer darauf hingewiesen, dass die TIWAG hier an Gesetz und Natur vorbeigeplant habe.

Sollte das Gericht jetzt zusätzliche Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen fordern, dann stünden die Gewässerschutzprojekte des WWF jedenfalls nicht zur Verfügung. Walder: „Wenn jetzt fieberhaft nach neuen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen gesucht wird, um das Projekt doch noch durch zu setzen, dann können wir nur sagen: Unsere Maßnahmen stehen nur zur Verbesserung der Umweltsituation in Tirol zur Verfügung! Punkt.“

Rückfragehinweis:
Martin Hof, Pressesprecher WWF Österreich, 0512/57 35 34-306, E-Mail: martin.hof@wwf.at

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