Wenn du Geld anlegst, dann liegt es nicht ungenützt in einem Safe und wartet – es ist vielmehr ständig in Bewegung und wird in verschiedene Unternehmen weiter investiert. Ohne dein Wissen könntest du so Kinderarbeit, Artensterben oder Waffenproduktion unterstützen. Denn in welche Unternehmen oder Aktivitäten die Bank dein Geld investiert, ist vielen Anleger*innen nicht bewusst. Seit Anfang August 2022 ist es nun aber etwas einfacher geworden, sein Geld nachhaltig anzulegen. Denn durch die geänderte europäische Finanzmarktrichtlinie müssen Anlageberater*innen gleich am Anfang eines Beratungsgesprächs danach fragen, ob man an einer nachhaltigen Geldanlage interessiert ist. Das betrifft zum Beispiel Fonds oder Lebensversicherungen.

Neue Regelung, mehr Mitbestimmung

Wenn du Interesse an einer nachhaltigen Geldanlage zeigst, wird nach deinen persönlichen Ausschlusskriterien gefragt. So kannst du zum Beispiel angeben, dass dein Geld nicht bestimmte Unternehmen oder Branchen finanzieren darf. Dein Geld kann stattdessen unter anderem in erneuerbare Energie oder in Kredite an Firmen, die umweltfreundliche Produkte herstellen, fließen. Damit kannst du mehr als je zuvor mitbestimmen, wo dein Geld konkret investiert werden soll – und wo nicht. Auch Greenwashing in der Anlageberatung wird mit der neuen Regelung erschwert.

Wer sich für eine nachhaltige Anlage entscheidet, kann viel bewirken. Denn jeder Euro, der veranlagt wird, wirkt sich auch auf unsere Umwelt aus. Doch nach wie vor wird Nachhaltigkeit bei Geldanlagen sehr unterschiedlich interpretiert. Tipps, um gut vorbereitet in das Beratungsgespräch zu gehen, findest du hier. Im Video unten erfährst Du außerdem, woran man erkennt, dass ein Fonds wirklich nachhaltig ist.

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.