Greifvogelverordnung: Abschussfreigabe durchlöchert Vogelschutzrichtlinie

14. Dezember 2009 | Presse-Aussendung

Wien, 14. Dezember 2009 – WWF und BirdLife kritisieren die Äußerung des NÖ Landesjagdverbandes in Zusammenhang mit der NÖ Beutegreiferverordnung. Auf der Onlineplattform des ORF NÖ vom 13. Dezember wird darin die erlaubte Bejagung einer bestimmten Anzahl von Mäusebussarden und Habichten mit der geringen Quote gerechtfertigt, die nur der natürlichen Sterblichkeit der Arten entspräche. "Uns […]
seeadler-fakten-gefaehrdung-seeadler-bestand-seeadler-schutzprojekt-wwf-greifvoegel-big-5-oesterreich

Wien, 14. Dezember 2009 – WWF und BirdLife kritisieren die Äußerung des NÖ Landesjagdverbandes in Zusammenhang mit der NÖ Beutegreiferverordnung. Auf der Onlineplattform des ORF NÖ vom 13. Dezember wird darin die erlaubte Bejagung einer bestimmten Anzahl von Mäusebussarden und Habichten mit der geringen Quote gerechtfertigt, die nur der natürlichen Sterblichkeit der Arten entspräche. "Uns geht es nicht um die Quote, sondern darum, dass per EU-Gesetz geschützte Vögel überhaupt nicht geschossen werden dürfen!", erklärt Bernhard Kohler vom WWF.

"Die Beutegreiferverordnung ist nichts anderes als der Versuch, die reguläre Bejagung geschützter Arten durch ein ’Hintertürl’ einzuführen!", pflichtet ihm Gábor Wichmann von BirdLife Österreich bei. Beide unterstreichen nochmals, dass die Verordnung zurückgenommen werden muss, weil sie mit Sicherheit gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt.

WWF und BirdLife verwehren sich weiters dagegen, dass ein Gutachten die Rechtmäßigkeit der Greifvogelverordnung untermauere, wie Niederösterreichs Umweltlandesrat  Stephan Pernkopf ebenfalls auf ORF NÖ online verlauten ließ. Dieses Gutachten wurde von WWF und BirdLife in etlichen Punkten fachlich widerlegt. So wird darin nicht auf das Hauptrisiko für die Greifvögel eingegangen: Hochgradig gefährdete Arten können mit Bussard oder Habicht verwechselt und versehentlich abgeschossen werden. "Beim seltenen Sakerfalken zum Beispiel wiegt schon der Verlust einzelner Vögel so schwer, dass das Überleben der Art auf der Kippe stehen kann!", warnen die Naturschutzorganisationen.

Allein mit der Nichtbeachtung dieses Risikos verstößt die NÖ Beutegreiferverordnung eindeutig gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie. Von "Rechtmäßigkeit" könne deshalb keine Rede sein, so WWF und BirdLife

Rückfragen:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin, Tel. 488 17 250
Dr. Bernhard Kohler, Leiter des WWF-Ostösterreichprogramms, Tel. 488 17 281

Rückfragen

Hinweis: Dieser Inhalt wurde zuletzt vor mehr als einem Jahr aktualisiert. Zahlen und Fakten könnten daher nicht mehr aktuell sein. Bitte benutzen Sie die Globale Suche um aktuellere Inhalte zum Thema auf wwf.at zu finden.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

WWF-News per E-Mail

Im WWF-Newsletter informieren wir Sie laufend über aktuelle Projekte und Erfolge: Hier bestellen!

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.