Luchs Alus tot aufgefunden – 15.000 Euro Belohnung im Falle einer Straftat

8. September 2017 | Presse-Aussendung

Wien, München, am 8. September 2017 – Wie gestern bekannt gegeben, wurde der Luchskadaver ohne Kopf und Vorderläufe aus dem Saalachsee im Berchtesgadener Land geborgen. Bei dem toten „Alus“ handelt es sich um einen Luchs aus einem Artenschutzprojekt des WWF Österreich in Zusammenarbeit mit Wildbiologen und Wissenschaftlern aus Italien. Alus war im April 2014 im […]

Wien, München, am 8. September 2017 – Wie gestern bekannt gegeben, wurde der Luchskadaver ohne Kopf und Vorderläufe aus dem Saalachsee im Berchtesgadener Land geborgen. Bei dem toten „Alus“ handelt es sich um einen Luchs aus einem Artenschutzprojekt des WWF Österreich in Zusammenarbeit mit Wildbiologen und Wissenschaftlern aus Italien. Alus war im April 2014 im Friaul ausgewildert worden, verlor kurz nach der Aussiedlung seinen Sender und tauchte 2015 im Salzburg-Bayerischen Alpenraum auf. Zuletzt konnte die Münchner Gregor Louisoder Umweltstiftung ihn im Mai per Fotofalle nachweisen.

Ob der Luchs wie viele andere in Bayern und Österreich einer Straftat zum Opfer gefallen ist, wird erst die pathologische Untersuchung endgültig beweisen. Bisher ist unklar, ob die fehlenden Körperteile erst bei der Bergung abgetrennt wurden oder bereits zuvor. „Illegalität ist das größte Problem beim Schutz des Luchses", unterstreicht Christian Pichler, WWF-Artenschutzexperte, und führt aus: „Wir müssen alles daran setzen, diesen Kriminellen das Handwerk zu legen, damit der Luchs nicht das gleiche Schicksal erleidet wie der Braunbär in Österreich: Er ist 2011 zum zweiten Mal ausgestorben.“ Für den Fall einer Straftat bei Luchs Alus loben der WWF und die Bayerische Gregor Louisoder Umweltstiftung 15.000 Euro für Hinweise, die zur Verurteilung des Täters führen, aus.

Claus Obermeier, Vorstand der Umweltstiftung, erklärt: „Um die zunehmenden Fälle von Naturschutzkriminalität aufzuklären, ist die Polizei noch nicht entsprechend gerüstet. Es braucht viel mehr gezielt ausgebildete Beamte, die die Fundorte als das behandeln was sie sind: Tatorte, an denen kriminologisch Spuren gesichert und dokumentiert werden müssen.“ Allerdings konnte die Zusammenarbeit von Naturschutzverwaltung und Polizei bereits maßgeblich verbessert werden, sodass die Basisarbeit am Fundort im vorliegenden Fall professionell erfolgt sei, anerkennt Obermeier die Leistung der Behörde.

Das Polizeipräsidium Oberbayern hat die örtlich zuständige Polizeiinspektion Bad Reichenhall mit der Aufklärung des Falles betraut. Diese arbeitet ab sofort mit den zuständigen österreichischen Behörden zusammen. „Es ist denkbar, dass der Luchs, der immer wieder im Grenzgebiet unterwegs war, auf österreichischem Staatsgebiet getötet wurde und von der Saalach in den Saalachsee geschwemmt wurde“, erklärt Christian Pichler vom WWF.

"Alus" und ein gleichzeitig ausgewildertes Weibchen sollten gemeinsam mit den ein bis zwei im Friaul ansässigen Luchsen dazu beitragen, einen kleinen Luchsbestand im Dreiländereck Österreich-Italien-Slowenien aufzubauen. Der Luchs ist durch die nationale und europäische Naturschutzgesetzgebung streng geschützt. Ganzjährig geschont, darf er nur in einem begründeten Ausnahmefall, etwa wenn Gefahr im Verzug ist, entnommen werden.

Im vorliegenden Fall berücksichtigt die deutsche Polizei bei den Überprüfungen denkbare Verstöße nach dem Bundesnaturschutzgesetz, sowie dem Tierschutzgesetz. Der Strafrahmen liegt bei bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug. In Österreich steht auf „Vorsätzliche Schädigung des Tier- oder Pflanzenbestandes“ ein Freiheitsentzug von bis zu zwei Jahren.

Regelmäßig verschwinden Luchse, die im Erwachsenenalter eigentlich standorttreu leben, spurlos oder werden nach Vergiftung oder Abschuss entdeckt. Claus Obermeier sagt: „Die Politik muss Anschluss an die internationalen Bemühungen zum Schutz der Artenvielfalt finden. Es ist ein Skandal, wenn in Bayern oder Österreich vom Aussterben bedrohte Arten wie der Luchs wieder ausgerottet werden, während wir gleichzeitig von den viel ärmeren Ländern in Afrika und Asien gigantische Anstrengungen und wirtschaftliche Einbußen zum Schutz der Natur einfordern.“

Hinweise sind in Deutschland per E-Mail an bayern-wild@umweltstiftung.com erbeten.

In Österreich bittet der WWF, Hinweise an das Landeskriminalamt Salzburg zu richten. Die Telefonnummer lautet 059 133 50 3333

Rückfragehinweis:

Claudia Mohl, Pressesprecherin WWF Österreich, Tel. 0676/83 488 203, E-Mail: claudia.mohl@wwf.at
Christian Pichler, Artenschutzexperte WWF Österreich, Tel. 0676/83 488 202, E-Mail: christian.pichler@wwf.at

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