Weltbodentag: WWF kritisiert Ausreden und Schönfärberei der Politik

4. Dezember 2023 | Boden, Österreich, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Bodenverbrauch in Österreich nach wie vor zu hoch, Versiegelung sogar schlimmer als bislang angenommen – Naturschutzorganisation fordert wirksame Maßnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden
Einkaufszentrum

Zum morgigen Weltbodentag fordert die Naturschutzorganisation WWF Österreich den Beschluss einer ambitionierten Bodenstrategie mit konkreten Zielen und einem Fahrplan bis 2030. Darauf aufbauend braucht es ein bundesweites Bodenschutzgesetz mit verbindlicher Obergrenze, damit die Strategie nicht als wirkungslose Absichtserklärung endet. Erst am vergangenen Freitag wurden neue Berechnungen zu Bodenverbrauch und Bodenversiegelung veröffentlicht, die auch die langjährigen Warnungen des WWF bestätigen. “Wie aus den neuen Berechnungen hervorgeht, sind in Österreich pro Kopf rund 330 Quadratmeter versiegelt – über 20 Prozent mehr, als bisher angenommen. Zugleich versucht die Politik, den verschwenderischen Umgang mit Österreichs Böden zu relativieren und die verantwortungslose Betonpolitik von Bund, Ländern und Gemeinden schönzufärben”, kritisiert WWF-Bodenschutzsprecher Simon Pories.

Intakte Böden gehören zu unseren wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen die Klima- und Biodiversitätskrise: Sie speichern Wasser und Kohlenstoff, beugen Überschwemmungen vor und bilden die Grundlage für unsere Ernährungssicherheit. “Es ist daher fahrlässig, den Bodenschutz weiter auf die lange Bank zu schieben, während neue Straßen und Logistikzentren gegen alle Widerstände durchgeboxt werden.” Der WWF fordert daher insbesondere die Ökologisierung der Raumordnung und des Steuersystems sowie eine Naturschutz-Offensive. “Neue Einkaufs- und Gewerbeparks auf der grünen Wiese zerstören Natur und Ortszentren gleichermaßen und verstärken die Zersiedelung des ländlichen Raums. Das hat hohe Folgekosten für die gesamte Gesellschaft”, warnt Simon Pories vom WWF. “Daher braucht es strengere Regeln in der Raumordnung. Darüber hinaus muss die Natur insgesamt besser geschützt und umweltschädliche Subventionen abgebaut werden.”

Bereits im Jahr 2002 hat sich die damalige Bundesregierung das Ziel gesetzt, den Bodenverbrauch auf maximal 2,5 Hektar pro Tag zu begrenzen. Dieses Ziel wurde seitdem konsequent überschritten. Nach bisheriger Berechnungsmethode lag der tägliche Bodenverbrauch im Jahr 2022 im Schnitt bei 12 Hektar pro Tag – knapp das Fünffache des offiziellen Nachhaltigkeitsziels. “Leere Versprechungen und zahnlose Absichtserklärungen gibt es bereits genug. Daher müssen speziell die Länder und Gemeinden ihre Blockade beenden und sich für eine verbindliche Flächenfraß-Obergrenze einsetzen”, fordert Simon Pories vom WWF Österreich.

Rückfragen

Valentin Ladstätter
Pressesprecher, WWF Österreich

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.