Die Umweltschutzorganisation WWF begrüßt das geplante Verhandlungsmandat für ein rechtsverbindliches globales Abkommen gegen die Plastikverschmutzung.

„Das ist ein wichtiger Durchbruch, für den sich der WWF lange eingesetzt hat. Jetzt muss das geplante Abkommen möglichst ambitioniert und umfassend verhandelt werden, damit die Plastikflut tatsächlich gestoppt wird“, sagt WWF-Meeresbiologe Axel Hein. Besonders Ozeane leiden unter Verschmutzung. Ohne Gegenmaßnahmen könnte sich die Menge an Plastikmüll in den Meeren bis 2050 vervierfachen, wie eine vom WWF beauftragte wissenschaftliche Studie kürzlich warnte. „Wir erleben eine „Plastifizierung“ der Ozeane – mit verheerenden Folgen für marine Ökosysteme, viele Tierarten und letztlich uns Menschen. Daher muss die Politik dringend handeln“, fordert WWF-Experte Hein.

In den nächsten zwei Jahren entscheidet sich, wie das Abkommen am Ende konkret ausgestaltet wird. Laut WWF muss ein wirksames Abkommen unbedingt den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen umfassen. Dies sieht laut aktuellen Medienberichten auch der Resolutionsentwurf vor. Zudem brauche es wirksame Maßnahmen für die Bereiche Produktion, Verbrauch und Abfallwirtschaft, damit kein Plastik mehr in die Umwelt gelangt und auch weniger Neukunststoffe produziert werden müssen.

Der WWF setzt sich seit Jahren mit einer Petition für ein globales, rechtlich bindendes Abkommen gegen die Plastikflut ein. Mehr als 2,2 Millionen Menschen haben bisher unterzeichnet.

Rückfragen

Florian Kozák
Pressesprecher, WWF Österreich

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.