WWF: Höchstgericht stärkt Rechte von Umweltschützern

13. März 2018 | Presse-Aussendung

Wien, am 13.03.2018 – Laut einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs erhalten anerkannte Umweltorganisationen wichtige Beteiligungsrechte, die in anderen EU-Ländern längst umgesetzt sind. Demnach haben sie Parteistellung in Umweltverfahren, dürfen Bescheide und Verordnungen prüfen lassen und gegen Unterlassungen vorgehen. „In Zukunft können wir uns noch stärker als Anwalt für Natur und Umwelt einsetzen. Wir werden damit […]

Wien, am 13.03.2018 – Laut einem aktuellen Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs erhalten anerkannte Umweltorganisationen wichtige Beteiligungsrechte, die in anderen EU-Ländern längst umgesetzt sind. Demnach haben sie Parteistellung in Umweltverfahren, dürfen Bescheide und Verordnungen prüfen lassen und gegen Unterlassungen vorgehen. „In Zukunft können wir uns noch stärker als Anwalt für Natur und Umwelt einsetzen. Wir werden damit sorgfältig und ausgewogen umgehen“, sagt Hanna Simons, stellvertretende Geschäftsführerin beim WWF Österreich. Nach dem Europäischen Gerichtshof bekräftigt erstmals auch ein heimisches Höchstgericht die direkte Gültigkeit der von Österreich 2005 ratifizierten Aarhus-Konvention, obwohl die darin enthaltenen Rechte aufgrund jahrelanger Versäumnisse nicht in Gesetze übernommen wurden.

„Mit seiner richtungsweisenden Entscheidung überholt der Verwaltungsgerichtshof die jahrelang tatenlose Politik. Das sollte auch ein Weckruf für die aktuelle Bundesregierung sein, den Umweltschutz ernst zu nehmen und die Bürgerbeteiligung zu stärken“, fordert Hanna Simons eine rasche Reaktion von Umweltministerin Elisabeth Köstinger. Darunter fällt ein umfassendes Rechtsbehelfegesetz, das nach dem Vorbild Deutschlands für alle Umweltbereiche gilt. „Das würde mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen, indem etwa Verfahrensfristen einheitlich geregelt werden“, so Simons. Zudem müsse die neue Klima- und Energiestrategie ambitioniert und naturverträglich gestaltet werden.

Der WWF sieht die Entscheidung des Höchstgerichts auch als Absage an jene innerhalb und außerhalb der Bundesregierung, die Umweltrechte kappen und Großprojekte ohne Rücksicht auf Verluste durchboxen wollen. „Wer die Umwelt vernachlässigt und einseitig die Projektbetreiber stärkt, ist auf dem falschen Weg. Dieses Signal ist gerade jetzt wichtig“, sagt Hanna Simons mit Blick auf das umstrittene Staatsziel Wirtschaftsstandort, den geplanten Kahlschlag bei der Umweltverträglichkeitsprüfung sowie einen Standortanwalt, der Umweltanliegen kleinreden soll.

Um Verfahren nachhaltig zu beschleunigen fordert der WWF Österreich eine Föderalismusreform, klare statt vage Gesetze und eine bessere Ausstattung von Behörden. Parallel dazu sind die Projektbetreiber gefordert, die Qualität der von ihnen eingereichten Unterlagen zu verbessern, weil dies in der Praxis oft zu unnötigen Verzögerungen führt.

Rückfragehinweis:

Claudia Mohl, WWF Pressesprecherin, Tel: 0676 83488 – 203, Email: claudia.mohl@wwf.at

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