WWF: Kraftwerksbewilligung wider EU-Recht !

2. November 2007 | Presse-Aussendung

Wien, 2. November 2007 – Am 23. Oktober hat sich die Europäische Kommission in einem Mahnschreiben an die Republik Österreich gewandt. Darin wird festgehalten, dass die Genehmigung des Kraftwerkes im Natura 2000-Gebiet Schwarze Sulm in der Steiermark gegen EU-Recht verstößt. „Nun haben wir es Schwarz auf Weiß: Das Sulm-Kraftwerk ist mit der Erhaltung dieses einzigartigen […]

Wien, 2. November 2007 – Am 23. Oktober hat sich die Europäische Kommission in einem Mahnschreiben an die Republik Österreich gewandt. Darin wird festgehalten, dass die Genehmigung des Kraftwerkes im Natura 2000-Gebiet Schwarze Sulm in der Steiermark gegen EU-Recht verstößt. „Nun haben wir es Schwarz auf Weiß: Das Sulm-Kraftwerk ist mit der Erhaltung dieses einzigartigen Flussjuwels unvereinbar,“ erklärt WWF-Wasserexperte Arno Mohl. „Diese Entscheidung der EU-Kommission ist ein klarer Auftrag an Umweltminister Pröll dem Kraftwerksbau endgültig den Riegel vorzuschieben!“ Damit entgehe man auch einer möglichen EU-Klage, die zu einer Verurteilung Österreichs durch den Europäischen Gerichtshof führen und den Steuerzahler teuer zu stehen kommen könnte, so Mohl.

In ihrem Mahnschreiben bezieht sich die Europäische Kommission auf die gesetzwidrige Vorgangsweise der steiermärkischen Behörden für Naturschutz und Wasserrecht bei der Beurteilung des Sulm-Kraftwerkes. Die Behörden hätten bei der Genehmigung des Kraftwerkes dessen ökologische Auswirkungen auf das Natura 2000-Gebiet Schwarze Sulm allzu optimistisch bewertet. In Wahrheit würde die ökologische Qualität des Flusses durch das Kraftwerk massiv geschädigt werden. Darüber hinaus würde die geringe Menge an gewonnener Energie den Eingriff in die einzigartige Flusslandschaft nicht rechtfertigen und der EU-Wasserrahmenrichtlinie zuwider laufen. Diese sieht ein Verschlechterungsverbot für ökologisch wertvolle Flüsse vor.

„Die steirischen Behörden haben EU-Recht willkürlich falsch angewendet um den Bau des Kraftwerkes doch noch durchzuboxen“, ist Mohl empört. Das Mahnschreiben zeige deutlich, dass die Kommission eine solche Vorgangsweise nicht toleriere.

Um eine EU-Klage gegen die Republik Österreich abzuwenden, müssen nun die Weichen neu gestellt werden. Denn nach der jahrelangen innersteirischen Auseinandersetzung um die Genehmigung des Sulm-Kraftwerkes ging die Entscheidung über dessen wasserrechtliche Genehmigung schließlich im Juni 2007 an das Lebensministerium über. „Jetzt liegt die Rettung der Schwarzen Sulm in der Verantwortung von Minister Pröll“, appelliert Mohl an den Umweltminister für einen Stopp des Kraftwerksbaues.

Im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung von EU-Naturschutzgesetzen ist Österreich bereits ein gebranntes Kind. Erst im Mai 2007 wurde die Republik wegen unzureichender Umsetzung von EU-Naturschutzrecht vom Europäischen Gerichtshof verurteilt.

Weitere Informationen:
Claudia Mohl, WWF Pressesprecherin, Tel. +43 (0)1 488 17 250
Arno Mohl, WWF-Wasserexperte, Tel. +43 (0)1 488 17 233

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