WWF: Sieg der Vernunft? Bär erhält in NÖ Chance auf ein Comeback

6. Mai 2009 | Presse-Aussendung

Wien, am 5. Mai 2009 – Der WWF begrüßt die Aussage des neuen Niederösterreichischen Landesrates Stephan Pernkopf, der sich heute auf der Onlineplattform des ORF Niederösterreich für eine grenzüberschreitende Lösung im Rahmen eines Auswilderungsprojekts für den Braunbären ausspricht. Pernkopf verweist darin auf die Bereitschaft des Landes Niederösterreich, an einer Bestandsstützung für den Bären teilzunehmen, für […]
informationen-zum-braunbaeren-braunbaer-europaeischer-braunbaer-in-wiese

Wien, am 5. Mai 2009 – Der WWF begrüßt die Aussage des neuen Niederösterreichischen Landesrates Stephan Pernkopf, der sich heute auf der Onlineplattform des ORF Niederösterreich für eine grenzüberschreitende Lösung im Rahmen eines Auswilderungsprojekts für den Braunbären ausspricht. Pernkopf verweist darin auf die Bereitschaft des Landes Niederösterreich, an einer Bestandsstützung für den Bären teilzunehmen, für den Fall, dass auch die Bundesländer Oberösterreich und Steiermark diese mittragen würden.

"Dass Landesrat Pernkopf nun die Türe für eine Bärenbestandsstützung in Niederösterreich öffnet, ist ein sehr erfreuliches Signal", erklärt WWF-Bärenprojektleiter Christoph Walder. "Umweltminister Berlakovich sollte dieses deutliche Zeichen Niederösterreichs zum Anlass nehmen, nun rasch eine akkordierte Vorgangsweise im Österreichischen Bärenmanagement in die Wege zu leiten!" In einem nationalen Bärengipfel sollten nun in erster Linie mit den drei Bundesländern Steiermark, Niederösterreich und Oberösterreich, die noch Braunbären beheimaten, Planungsgespräche koordiniert werden.

Das Land Steiermark fordert der WWF auf, seine bisherige Blockadehaltung gegenüber dem modernen Artenschutz zu überdenken und wieder zum Bärenschutz auf Basis der nationalen und internationalen Rechtslage zurückzukehren.

Jüngst hat die Europäische Kommission in einem Brief an die Republik Österreich klargestellt, dass Österreich die rechtliche Verpflichtung hat, den Braunbären gemäß den EU-Richtlinien in einem "günstigen Erhaltungszustand" zu schützen oder diesen herzustellen.

Derzeit befindet sich die Art in Österreich mit nur noch zwei männlichen Individuuen in den Nördlichen Kalkalpen in einer äußert prekären Situation.

Das Wildtier Braunbär ist sowohl im internationalen Naturschutz, als auch im Rahmen der österreichischen Naturschutz- und Jagdgesetzgebung eine geschützte Tierart.

Rückfragehinweis:
Claudia Mohl, WWF-Pressesprecherin
Christoph Walder, WWF-Bärenprojektleiter
Christina Kubalek, WWF-Bärenprojekt

Rückfragen

Hinweis: Dieser Inhalt wurde zuletzt vor mehr als einem Jahr aktualisiert. Zahlen und Fakten könnten daher nicht mehr aktuell sein. Bitte benutzen Sie die Globale Suche um aktuellere Inhalte zum Thema auf wwf.at zu finden.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

WWF-News per E-Mail

Im WWF-Newsletter informieren wir Sie laufend über aktuelle Projekte und Erfolge: Hier bestellen!

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.