WWF und ÖKOBÜRO: Ländervorschlag zur Entmachtung der Gerichte ist inakzeptabel

19. April 2017 | Presse-Aussendung

Wien, 19. April 2017 – ÖKOBÜRO und WWF lehnen den Vorschlag der Bundesländer, die Gerichte in Umweltfragen zu entmachten, vehement ab. Die Länder wollen eine Neuordnung des Umweltrechtes und verlangen bei der Umsetzung von Umweltrecht und bei UVP-Verfahren mehr Macht für die Politik. „Gerichte müssen gewährleisten, dass sich Politiker wie auch jeder Bürger und jede […]
logo-wwf-panda-auf-weißen-hintergrund

Wien, 19. April 2017 – ÖKOBÜRO und WWF lehnen den Vorschlag der Bundesländer, die Gerichte in Umweltfragen zu entmachten, vehement ab. Die Länder wollen eine Neuordnung des Umweltrechtes und verlangen bei der Umsetzung von Umweltrecht und bei UVP-Verfahren mehr Macht für die Politik. „Gerichte müssen gewährleisten, dass sich Politiker wie auch jeder Bürger und jede Institution selbstverständlich an die Gesetze zu halten haben“, unterstreicht Jurrien Westerhof, politischer Leiter des WWF. „Als Reaktion auf ein unerwünschtes Urteil Gerichte entmachten zu wollen, ist ein Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit. Das ist absolut inakzeptabel“.

Während die rechtlich-fachliche Diskussion über das Urteil nicht nur gestattet, sondern sogar erwünscht sein muss, ist die konstante Attacke auf die Richter des Bundesverwaltungsgerichts und nun auch auf das Gericht als solches nicht tragbar. Thomas Alge, Geschäftsführer von ÖKOBÜRO: „Zuerst wurden grundlos die Richter als befangen angegriffen und öffentlich verunglimpft. Nun ist das Gericht selbst auf der Abschussliste. Diese unsachliche Diskussion über ein Urteil, das sich nur an die Gesetze hält, ist in einem Rechtsstaat wie Österreich höchst bedenklich!“

Als besonders kritisch sieht der WWF das Argument, dass Politiker und nicht Richter darüber entscheiden sollen, wann Umweltschutz wichtiger sei als die Umsetzung von Bauvorhaben. In einem Rechtsstaat muss eine solche Beurteilung ausschließlich bei der Justiz angesiedelt sein. „Außerdem ist es aus der Sicht von WWF und ÖKOBÜRO schon sehr scheinheilig, dass Klimaschutz nur dann das höhere Gut sein darf, wenn es dem Projektwerber passt, etwa wenn ein Wasserkraftwerk in einem ökologisch sensiblen Bereich gebaut werden soll. Geht es aber etwa um die Flughafenerweiterung, dann zählt Klimaschutz für viele Politiker plötzlich nicht mehr, obwohl die zusätzlichen CO2-Emissionen so groß wären wie die von ganz Vorarlberg. Wenn Bauherren auf den Richterstuhl Platz nehmen wollen, hat die Umwelt das Nachsehen“, so Westerhof und Alge abschließend.

ÖKOBÜRO und WWF rufen daher Bundeskanzler Christian Kern und Umweltminister Andrä Rupprechter dazu auf, diesem Länder-Vorschlag eine klare Absage zu erteilen.

Rückfragehinweis:
Gerhard Auer, WWF-Pressesprecher, Tel. 01/48817-231, E-Mail: gerhard.auer@wwf.at

Rückfragen

Hinweis: Dieser Inhalt wurde zuletzt vor mehr als einem Jahr aktualisiert. Zahlen und Fakten könnten daher nicht mehr aktuell sein. Bitte benutzen Sie die Globale Suche um aktuellere Inhalte zum Thema auf wwf.at zu finden.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

Tiger, Gorilla, Eisbär & Co brauchen jetzt Ihre Hilfe!

Leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten. Unterstützen Sie uns dabei, faszinierende Lebewesen vor dem Aussterben zu bewahren und deren Lebensräume zu erhalten.

WWF-News per E-Mail

Im WWF-Newsletter informieren wir Sie laufend über aktuelle Projekte und Erfolge: Hier bestellen!

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.