WWF: Verbauung des ursprünglichen Forchet-Waldes ist drastisches Negativbeispiel für Flächenfraß

18. Dezember 2020 | Politische Arbeit, Presse-Aussendung, Wald

Baulandwidmung in der Gemeinde Haiming zeigt grobe Versäumnisse in der Raumordnung – Naturschutzorganisation WWF fordert Bodenschutzvertrag zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.

Mit der Genehmigung des neuen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Haiming in Tirol fallen weitere 12 Hektar Naturwald der Verbauung zum Opfer. Geht es nach den Plänen der Gemeinde, soll auf einer Fläche von rund 16 Fußballfeldern der letzte naturbelassene Wald des Tiroler Inntals für neue Siedlungen und Gewerbeflächen gerodet werden. „Die Umwidmung der Gemeinde Haiming zeigt, […]

Mit der Genehmigung des neuen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Haiming in Tirol fallen weitere 12 Hektar Naturwald der Verbauung zum Opfer. Geht es nach den Plänen der Gemeinde, soll auf einer Fläche von rund 16 Fußballfeldern der letzte naturbelassene Wald des Tiroler Inntals für neue Siedlungen und Gewerbeflächen gerodet werden. „Die Umwidmung der Gemeinde Haiming zeigt, dass die Zersiedelung auch vor naturschutzrelevanten Flächen und wertvollen Wäldern nicht haltmacht. Durch fehlenden Schutz, rücksichtslose Raumplanung und mangelhafte Bodenschutz-Strategien werden wertvolle Grünflächen und Naturräume Stück für Stück unter Asphalt begraben“, sagt Maria Schachinger, Bodenschutzexpertin des WWF Österreich. „Ohne eine wirksame Reduktion des Bodenverbrauchs nimmt die Politik massive Umweltprobleme in Kauf, riskiert unsere Ernährungssicherheit und gefährdet mittelfristig den Wohlstand und die Lebensqualität in Österreich.“

„Die Verbauung des Forchet-Waldes ist ein besonders drastisches Negativbeispiel für Flächenfraß in Österreich. Anstatt eine natur- und flächenschonende Raumordnung zu fördern, wird trotz vorhandener Baulandreserven weiter gerodet“, kritisiert Schachinger. In nur neun Jahren, von 2005 bis 2014, wurden bereits 26 Hektar des Forchets für Gewerbeparks und die Zersiedelung gerodet. Dabei gibt es in der Gemeinde eine Reserve von 30 Hektar an bereits gewidmeten Bauland, die nicht genützt wird. Mit aktuell erteilten Genehmigung der Flächenwidmung geht nicht nur wichtiger Naherholungsraum verloren, sondern auch wichtiger Lebensraum für etliche geschützte Arten wie seltene Orchideen, Eulen oder Greifvögel. Nur elf Prozent von Österreichs Wald sind noch in einem derart guten Zustand.

„Zersplitterte Kompetenzen befördern den Flächenfraß in ganz Österreich. Mit einer Verbauungsrate von 13 Hektar pro Tag wird das Nachhaltigkeitsziel des Bundes um mehr als das Fünffache überschritten“, erklärt WWF-Expertin Schachinger. Der WWF fordert daher eine Naturschutz-Offensive und einen Bodenschutz-Vertrag zwischen allen zuständigen Ebenen – Bund, Länder und Gemeinden – um verbindlichen Maßnahmen festzuschreiben, die den Bodenverbrauch bis 2030 auf maximal einen Hektar pro Tag reduzieren.

Der WWF setzt sich mit der Petition „Natur statt Beton – Stoppt die Verbauung Österreichs!“ für einen Bodenschutz-Vertrag ein. Online-Unterschriften unter: www.natur-statt-beton.at/petition

Rückfragen

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.