WWF zur Taxonomie-Entscheidung: „Herber Rückschlag für EU-Klimapolitik“

6. Juli 2022 | Klima, Politische Arbeit, Presse-Aussendung

Umweltschutzorganisation prüft Klage – „Dieses Gesetz ist legalisiertes Greenwashing“

Die Umweltschutzorganisation WWF kritisiert die Aufnahme von Atomkraft und Erdgas in die Klima-Taxonomie, den Kriterienkatalog der EU für nachhaltige Investitionen. Ein Veto-Versuch im EU-Parlament ist heute Mittag gescheitert. „Das ist ein herber Rückschlag für die europäische Klimapolitik“, kritisiert Jakob Mayr, Experte für nachhaltige Finanzen beim WWF Österreich, die Entscheidung. „Zusätzliche Milliarden werden in klimaschädliche Industrien fließen und uns damit in eine fatale Sackgasse bringen. Klimaziele und Energie-Unabhängigkeit geraten in weite Ferne – dieses Gesetz ist legalisiertes Greenwashing!“ Der WWF prüft daher eine Klage gegen den Rechtsakt.

Atomkraft ist weder nachhaltig noch zukunftsfähig und daher die völlig falsche Antwort auf die Klima- und Biodiversitätskrise. Auch Erdgas darf keinen Platz in der Taxonomie haben. Denn gemeinsam mit Erdöl und Kohle gehört fossiles Gas weltweit zu den größten Klimakillern und ist allein in Österreich für 20 Prozent aller Treibhausgasemissionen verantwortlich. Besonders problematisch ist das bei der Förderung freigesetzte Methan, ein noch viel schädlicheres Treibhausgas als CO2. Dazu kommen die hohen volkswirtschaftlichen Kosten, weil Erdgas großteils teuer importiert werden muss. “Europa muss vor allem in Energiespar-Programme und naturverträgliche erneuerbare Energieträger investieren anstatt neue fossile Abhängigkeiten zu schaffen”, fordert Jakob Mayr vom WWF.

Rückfragen

Leonhard Steinmann
Leitung Kommunikation, WWF Österreich

News

Aktuelle Beiträge

Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.

Rechtgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und deine Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO ) zur Nutzung bestimmter Cookies. Diese kannst du über den entsprechenden Link im Footer der Website jederzeit überprüfen.

Ausführliche Informationen zur Nutzung, Speicherdauer und Übertragung ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit den von uns verwendeten Cookies finden sie in unserer Datenschutzerklärung im Bereich 8.Verarbeitungsvorgänge.

HINWEIS:
Bei Cookies von Drittanbietern die in den USA niedergelassen sind, werden diese ebenfalls nur nach Ihrer Einwilligung gesetzt da den USA vom Europäischen Gerichtshof kein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt wird. So besteht insbesondere das Risiko, dass Ihre Daten dem Zugriff durch US-Behörden zu Kontroll- und Überwachungszwecken unterliegen und dagegen keine wirksamen Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen.